Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültige Bedingungen für alle Geschäfte mit der Spenglerei Völker

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Spenglerei Völker, Paul Völker (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Spengler-, Dach- und Metallarbeiten sowie verwandten Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen.

Zahlungsbedingungen

  • Anzahlung: 30% bei Auftragserteilung
  • Abschlagszahlungen nach Baufortschritt
  • Restzahlung: 14 Tage nach Abnahme
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz berechnet

§ 4 Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik und den gültigen DIN-Normen ausgeführt.

Der Auftraggeber hat die erforderlichen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten zu schaffen (z.B. Bereitstellung von Strom, Wasser, Lagerplätze).

Witterungsbedingte Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

§ 5 Lieferzeiten und Termine

Lieferzeiten und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor Beistellung aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung.

Höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare Ereignisse berechtigen zur Verlängerung der Lieferzeit.

§ 6 Gewährleistung

Gewährleistungsfristen

  • Für Werkleistungen an Bauwerken: 5 Jahre
  • Für sonstige Werkleistungen: 2 Jahre
  • Für Materialfehler: nach Herstellergewährleistung

Mängelansprüche

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel zu beseitigen. Dem Auftragnehmer ist ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

§ 7 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Materialien zurückzunehmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Januar 2024

Spenglerei Völker - Paul Völker